Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 5

Gemeinsames Rundschreiben für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung [RS 2022/05]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 5



Ziff. 3.3.4.2. RS 2022/05, Langzeittherapie

Ein Erstantrag auf Langzeittherapie (LZT) ist antrags- und gutachterpflichtig. Bei Fortsetzungsanträgen liegt es im Ermessen der Krankenkasse, ob ein Gutachterverfahren eingeleitet werden soll. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Antrag auf LZT direkt aus der Probatorik heraus bzw. jederzeit während einer KZT 1 oder KZT 2 einen Umwandlungsantrag zu stellen. 1 Es gelten folgende Bewilligungsschritte; die Höchstgrenzen der Verfahren sind grundsätzlich einzuhalten. 2

LangzeittherapieAPTPVTST
Erwachsene (Einzel/Gruppe)160/80606036
Kinder (Einzel/Gruppe)70/6070/6060-
Jugendliche (Einzel/Gruppe)90/6090/6060-
Langzeittherapie — Verlängerung auf maximalAPTPVTST
Erwachsene (Einzel/Gruppe)300/1501008048
Kinder (Einzel/Gruppe)150/90150/9080-
Jugendliche (Einzel/Gruppe)180/90180/9080-

1 vgl. § 29 Nummer 4 PsychTh-RL

2 vgl. § 30 PsychTh-RL


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.