Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 5

Gemeinsames Rundschreiben für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung [RS 2022/05]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 5



Ziff. 3.5. RS 2022/05, Begutachtungsverfahren

(1) Zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen werden in folgenden Fällen Gutachten eingeholt: 1

  • -Kurzzeittherapie, wenn sie nach einer bereits abgeschlossenen ambulanten Therapie innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren erneut beantragt wird (d. h. dass eine Psychotherapeutische Akutbehandlung davon nicht umfasst ist) 2 ,
  • -Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie (Einzeltherapie oder Kombinationsbehandlung mit überwiegend Einzeltherapie) 3 ,
  • -Langzeittherapie (Einzeltherapie oder Kombinationsbehandlung mit überwiegend Einzeltherapie) 4 ,
  • -auf Aufforderung der Krankenkasse bei Fortsetzung einer Langzeittherapie (Einzeltherapie oder Kombinationsbehandlung mit überwiegend Einzeltherapie) 5 .

(2) Grundsätzlich sind KZT 1 und KZT 2 nicht mehr gutachterpflichtig. Gruppentherapien und Kombinationsbehandlung mit überwiegend Gruppentherapie sind ebenfalls nicht gutachterpflichtig. Das Recht der Krankenkassen gemäß § 13 Absatz 5 PsychTh-V jederzeit ein Gutachterverfahren einzuleiten, bleibt jedoch von den oben aufgelisteten Konstellationen unberührt. 6

1 vgl. § 35 PsychTh-RL, § 13 Absatz 5 PsychTh-V

2 vgl. § 11 Absatz 4 Satz 7 PsychTh-V

3 vgl. § 29 Nummer 4 PT-PsychTh-RL

4 vgl. § 29 Nummer 3 PsychTh-RL

5 vgl. § 34 PsychTh-RL

6 vgl. § 35 Satz 2 PsychTh-RL, § 13 Absatz 5 PsychTh-V


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.