Category Image
Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.II. RS 1991/01, Renten wegen [teilweiser Erwerbsminderung]

(1) [Teilweise erwerbsgemindert] ist nach § 43 Absatz [1 Satz 2] SGB VI ein Versicherter, [der] wegen Krankheit oder Behinderung [auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein]. Im Rahmen der verbliebenen Erwerbsfähigkeit kann der Rentner hinzuverdienen. Hierfür gibt es . . . keine starre Hinzuverdienstgrenze. Welcher Hinzuverdienst tatsächlich erzielt werden darf, hängt vielmehr immer vom Einzelfall ab.

(2) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.