Category Image
Rundschreiben

1999 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000); leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1999/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1999 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 10. RS 1999/01, Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

(nicht abgebildet; vgl. Bd. I: § 28 Absatz 2 Satz 9 SGB V)

(1) Durch die Neufassung von § 28 Absatz 2 Satz 9 SGB V wird der grundsätzliche Ausschluss implantologischer Leistungen (Implantate, Implantataufbauten usw.) aus der gesetzlichen Krankenversicherung — außer in den in den Richtlinien festgelegten Fallgestaltungen — beibehalten. Wie bisher werden in den vom [Gemeinsamen Bundesausschuss] festgelegten Ausnahmeindikationen Implantate einschließlich der Suprakonstruktion im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung als Sachleistung und somit mit voller Kostenübernahme zur Verfügung gestellt.

(2) Die redaktionelle Neufassung von § 28 Absatz 2 Satz 9 SGB V ist lediglich im Hinblick auf die Neuregelung in § 30 SGB V erfolgt und hat in Bezug auf zahnärztliche Behandlungen nach § 28 SGB V keine leistungsrechtlichen Auswirkungen.

(3) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.