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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.IV.4.6. RS 2002/02, Rentenversicherungsträger als Beitragszahler

Ist ein Träger der Rentenversicherung Leistungsträger und damit grundsätzlich zur Beitragszahlung verpflichtet, gelten nach § 176 Absatz 3 SGB VI die Beiträge als gezahlt. Mit dieser Fiktion der Beitragszahlung wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass kein Leistungsträger Beiträge zu dem Versicherungszweig zahlen soll, dem er angehört.


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