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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. C.II.4. RS 2002/02, Bescheinigungen

Nach § 38 Absatz 5 DEÜV hat der Leistungsträger als meldende Stelle dem Versicherten bis zum 30. 4. eines Jahres eine Bescheinigung über den Inhalt der Meldungen des vergangenen Kalenderjahres zu erteilen.


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