Sofern mehrere Einkommensquellen unterschiedlicher Einkunftsarten vorliegen (z. B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen), sind die Summen der Einkünfte der einzelnen Einkunftsquellen zu ermitteln. Die Summe der jeweiligen positiven Einkünfte ist danach um negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten zu mindern (BSG, Urteil vom 26. 10. 1982 — 3 RK 35/81 —, USK 82151). Verluste aus Kapitalvermögen mindern die Summe der (positiven) Einkünften aus anderen Einkunftsarten jedoch nicht. Die Saldierung ist auf die Einkünfte der zu beurteilenden Person beschränkt.
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