Category Image
Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2015 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 4.4. RS 2015/03, Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer ist nach § 3a Absatz 2 letzter Satz EntgFG verpflichtet, dem Arbeitgeber die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches erforderlichen Angaben zu machen (siehe Ziff. 4.9.1.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.