Gemeinsames Rundschreiben Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV ab dem 1. 1. 2023 [RS 2022/11]
Gemeinsames Rundschreiben Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV ab dem 1. 1. 2023 [RS 2022/11]
(nicht abgebildet; siehe Bd. I: § 344 Absatz 4, § 346 Absatz 1a, § 454 Absätze 2 und 3 SGB III, § 20 Absätze 2 und 2a, § 28a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe c, § 134 SGB IV, § 7 Absatz 2, § 226 Absätze 4 und 5, § 242 Absatz 1 Sätze 1 und 2, § 249 Absätze 1, 3 und 4 SGB V, § 163 Absatz 7, § 168 Absatz 1 Nummer 1d und Absatz 3, § 276b SGB VI, § 55 Absatz 3 Sätze 1 und 2, § 57 Absatz 1 Satz 1, § 58 Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 SGB XI, § 2 Abstäze 2 und 3 BVV, § 5 Absatz 10 DEÜV)
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