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Richtlinien

LStR – Lohnsteuer-Richtlinien 2023

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns 2023 (Lohnsteuer-Richtlinien 2023- LStR 2023)
Sozialversicherungsrecht
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LStR – Lohnsteuer-Richtlinien 2023



R 3.16 LStR, Steuerfreie Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung außerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nummer 16 EStG)

1 Zur Ermittlung der steuerfreien Leistungen (Geld und Sachbezüge) für Reisekosten dürfen die einzelnen Aufwendungsarten zusammengefasst werden; die Leistungen sind steuerfrei, soweit sie die Summe der nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 1, 2 und 4, Nummer 5a und 5b und Absatz 4a EStG sowie R 9.7 Absatz 3 und R 9.8 zulässigen Leistungen nicht übersteigen. 2 Hierbei können mehrere Reisen zusammengefasst abgerechnet werden. 3 Dies gilt sinngemäß für Umzugskosten und für Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung. 4 Wegen der Höhe der steuerfrei zu belassenden Leistungen für Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung >§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG sowie R 9.7 bis R 9.9 und R 9.11.


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