Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.II.1. RS 1988/02, Allgemeines

Auch in Bezug auf das Ende der Mitgliedschaft bei Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen wird in § 190 SGB V an die bestehenden Regelungen angeknüpft.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.