Category Image
Rundschreiben

1992 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesundheits-Strukturgesetzes [RS 1992/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1992 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 10.1. RS 1992/01, Allgemeines

Die bisherige Kostenerstattungsregelung bei kieferorthopädischer Behandlung wurde aufgegeben. . . Die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann von der Krankenkasse nur noch in Ausnahmefällen übernommen werden. Nach den Intentionen des Gesetzgebers ist in der Regel davon auszugehen, dass diesbezügliche Behandlungen bei Erwachsenen übewiegend aus ästhetischen Gründen und aus Gründen mangelnder zahnmedizinischer Vorsorge in früheren Jahren erfolgen. Im Übrigen sei eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen und wirischaftlichen Gründen vor Abschluss des Wachstums indiziert. Als Ausnahme wird lediglich das Vorliegen von schweren Kieferfehlstellungen vorgesehen, wenn sie ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.