oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
II. § 8 oKFE-RL, Abklärungsdiagnostik
1 Bei einem positiven Test auf occultes Blut besteht im Rahmen des Früherkennungsprogramms der Anspruch auf Abklärung durch eine Koloskopie. 2 Die Durchführung erfolgt gemäß II. § 7. 3 Ist diese Koloskopie unauffällig, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden 9 Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode anzuwenden. 4 Danach kommen die Früherkennungsmethoden nach II. § 3 Absatz 2, nach Maßgabe des Absatz 5 wieder zur Anwendung.
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