oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
III. § 4 oKFE-RL, Inhalte des Früherkennungsprogramms
Das Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms umfasst im Rahmen der in III. § 3 genannten Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgend genannten Leistungen:
-Einladung, Information und Aufklärung der anspruchsberechtigten Frauen (III. § 5),
-zytologiebasiertes oder kombiniertes Primärscreening mit klinischer Untersuchung, Befundmitteilung und Beratung (III. § 6) und
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