Category Image
Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG [RS 1996/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1996 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 6.3. RS 1996/02, Unfallanzeige bei Unfällen von Rehabilitanden (§ 193 SGB VII)

Wie bisher sind die Unternehmer verpflichtet, den Unfallversicherungsträgern Unfälle von Versicherten in ihrem Unternehmen anzuzeigen, die mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit oder den Tod zur Folge haben. Bei Unfällen von Rehabilitanden im Zusammenhang mit einer stationären oder teilstationären Krankenhausbehandlung bzw. [stationären, teilstationären oder ambulanten] Leistung zur Rehabilitation (§ 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a SGB VII) obliegt diese Verpflichtung nunmehr dem Träger der Einrichtung. Unabhängig davon ist es aber dabei geblieben, dass für diese Fälle der jeweilige Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.