Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz; leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1998/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 12.2. RS 1998/02, Hilfsmittelversorgung wegen Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung

(1) Mit lnkrafttreten des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes (2. GKV-NOG) am 1. 7. 1997 wurde für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung zu . . . Hilfsmitteln eingeführt. Für [jedes zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebene Hilfsmittel ist als Zuzahlung der sich nach § 61 Satz 1 SGB V ergebende Betrag zu dem von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrag zu leisten] (vgl. § 33 Absatz [8] SGB V). . .

(2) . . . Das BMG hat aber . . . klargestellt, dass [§ 24e Satz 2 SGB V] auch für die Hilfsmittelversorgung Anwendung finden sollte. ln [§ 24e Satz 2 SGB V] heißt es nunmehr ausdrücklich, dass die Zuzahlungsregelung . . . des § 33 Absatz [8] SGB V bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung nicht gilt. Die bereits bisher praktizierte Verfahrensweise wird dadurch einer gesetzlichen Grundlage zugeführt.


Vorherige Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.