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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 2

Grundsätzliche Hinweise Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze [RS 2019/02]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 5.2. RS 2019/02, Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die unter Ziff. 5.1. beschriebene Rechtsfolge (Ende der Versicherungsfreiheit nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V) tritt auch ein, wenn das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zurückzuführen ist. In diesem Fall haben betroffene Arbeitnehmer allerdings die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V (vgl. Ausführungen unter Ziff. 7.1.).


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