Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz); Änderungen im Beitragsrecht [RS 2001/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 1



§ 28l

§ 28l SGB IV RS 2001/01

Soweit die Einzugsstellen bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen Gewinne erzielen, wird deren Aufteilung nach § 28l Absatz 2 SGB IV durch Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen oder ihren Verbänden und [der Deutschen Rentenversicherung Bund] sowie der [Bundesagentur] für Arbeit geregelt. In diese Regelung werden . . . auch die beauftragten Stellen im Sinne des § 28f Absatz 4 Satz 1 SGB IV einbezogen mit der Folge, dass auch die von ihnen erwirtschafteten Gewinne entsprechend aufzuteilen sind.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.