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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 8 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

In Ergänzung zu § 33 SGB I verdeutlicht die Vorschrift, dass bei Auswahl und Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigte Vorstellungen/Wünsche sowie persönliche und familiäre Bedürfnisse und Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Damit wird einerseits dem Anspruch auf Selbstbestimmung und dem Selbstverständnis der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen Rechnung getragen, andererseits können die Motivation der Betroffenen und die Tragfähigkeit familiärer Bindungen wirksam zum Erfolg der Leistungen beitragen. Selbstbestimmung und Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung wird den Leistungsberechtigten nicht nur bei der Auswahl der Leistungen, sondern auch hinsichtlich der Ausführung dieser Leistungen eingeräumt.


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