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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 33 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Die Regelung definiert den Auftrag an Eltern, Vormünder, Pfleger und Betreuer, die ihnen anvertrauten Personen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung oder sonstigen Beratungsstellen für Rehabilitation zur Beratung über die geeignete Leistung zur Teilhabe zuzuführen, sofern sie Beeinträchtigungen in der Teilhabe wahrnehmen oder hierauf durch die in § 34 SGB IX genannten Personen (z. B. Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeiter) hingewiesen werden.


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