Category Image
Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 37 SGB IX Ziff. 3. RS 2001/02, Qualitätsmanagement durch die Leistungserbringer

(1) Absatz 2 der Regelung bindet die Erbringer von Leistungen zur Teilhabe in die Qualitätssicherung der Rehabilitationsträger ein; sie werden zur Sicherstellung eines internen Qualitätsmanagements verpflichtet.

(2) Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet die Vorschrift keine Neuregelung; die bereits am 1. 1. 2000 in Kraft getretene Regelung des § 135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung) bleibt weiterhin gültig.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.