Umlage- und Erstattungssätze 2024

Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.

Informationen der AOK Sachsen-Anhalt

Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit

ErstattungssatzUmlagesatz
Bei 70 % Erstattung3,3 %
Bei 50 % Erstattung2,3 %
Bei 40 % Erstattung1,4 %

Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft

ErstattungssatzUmlagesatz
Bei 100 % Erstattung0,40 %

Stand

Erstellt am: 22.12.2023

Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren, Mutterschutz und Ausgleichsverfahren, Kontaktformulare

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 1. Januar 2023 verbindlich.

Arbeitgeber müssen seit Januar 2023 die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Ab dem 1. Januar 2025 gibt es weitere Neuerungen.

Mehr erfahren
Sozialversicherung und Elternzeit

Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen.

Mehr erfahren
Entgeltfortzahlungsversicherung

Kleinere und mittlere Betriebe sind gegen die finanziellen Risiken der Entgeltfortzahlung an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte abgesichert. Dafür zahlen sie eine Umlage – die U1.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.