Expertenforum - anteiliges Kinderkrankengeld?

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  • 01
    anteiliges Kinderkrankengeld?

    Liebes Experten-Forum,


    laut der zuständigen Krankenkasse hat ein Mitarbeiter auch Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn schon teilweise eine Arbeitsleistung erbracht wurde. In unseren Fall wird die geleistete Arbeitsleistung vergütet und für die restlichen Stunden unbezahlt freigestellt.


    Wie muss in solchen Fällen die EEL-Meldung erstellt werden? Es kann in der Bescheinigung nur betroffene Arbeitstage erfasst werden.


    Vielen Dank und schöne Grüße,

    S. Weinmann

  • 02
    RE: anteiliges Kinderkrankengeld?

    Guten Tag,


    Kinderpflegekrankengeld wird auch für die ausgefallenen Arbeitsstunden eines „begonnenen Arbeitstages“, an dem noch teilweise gearbeitet wurde, von der zuständigen Krankenkasse erstattet.


    Allerdings vermindert dieser „begonnene Tag“ den jährlichen Höchstanspruch des Mitarbeiters auf Kinderpflegekrankengeld um einen vollen Arbeitstag gegenüber der Krankenkasse.


    Der Arbeitgeber hat nur eine Meldung an die Krankenkasse für Freistellungszeiträume zu erstellen, für welche tatsächlich Arbeitsentgelt ausgefallen sind. Es können nur ganze Tage gemeldet werden, auch wenn teilweise gearbeitet wurde. Dementsprechend darf auch nur der tatsächliche Entgeltausfall für diesen Zeitraum übermittelt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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