Expertenforum - Berechnung AG-Zuschuss und Gesamtbeitrag bei freiw. KV in Verbindung mit 23C

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Berechnung AG-Zuschuss und Gesamtbeitrag bei freiw. KV in Verbindung mit 23C

    Hallo,

    wir haben einen freiw. Versicherten Mitarbeiter der aktuell in die unbezahlte Krankheit reinläuft.


    Der Mitarbeiter ist seit dem 23.03. ohne Lohnfortzahlung. Da div. Dinge gem. Tarif weitergezahlt werden, entsteht eine beitragspflichtige Einnahme in Höhe von 222,32€.

    Im Monat März rechnet unser System auf Grund des 23c mit 30 SV-Tagen und einem SV-Brutto in Höhe von 5.512,50 (Brutto im Teilmonat 6.200€)


    Unser Programm ermittelt den

    AG Anteil wie folgt

    Beitrag zur Freiw. KV monatlich: 953,12 : 2 = 476,56


    Die Berechnung für den Gesamtbeitrag sieht wie folgt aus:

    5.512,50 : 30 x 22 SV-Tage = 4.042,50

    222,32 : 30 x 9 SV-Tage = 66,70 = Gesamt: 4.109,20

    4.109,20 x 17,29% (KV und Zusatzbeitrag) = 710,48 werden an die KK abgeführt.


    Nun zu meiner Frage: Ist es korrekt, das der AG-Anteil in voller Höhe an den Mitarbeiter ausgezahlt wird, der Gesamtbeitrag aber nur 710,48 beträgt?


    Wenn das so korrekt ist, darf in dem Fall der übersteigende AG-Anteil steuer- und sv-frei ausgezahlt werden?


    Im kommenden Monat April erhält der Mitarbeiter eine Sonderzahlung (oberhalb der BBG),

    er wird aber weiterhin krank sein und die beitragspflichtige Einnahme (222,32) entsteht weiterhin.

    Hier wird der AG-Anteil auch in voller Höhe ausgezahlt (476,55), die Abführung des Gesamtbeitrages beträgt aber nur noch 38,40€ (222,32 x 17,29%).


    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.


    Mit freundlichen Grüßen

    Doro

  • 02
    RE: Berechnung AG-Zuschuss und Gesamtbeitrag bei freiw. KV in Verbindung mit 23C

    Guten Tag,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir Fragen zu freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen nur allgemein beantworten können, da die Satzungsregelungen von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Bestimmungen vorsehen.
    Wir empfehlen Ihnen, die für den Mitarbeiter zuständige Krankenkasse einzubinden, damit Sie eine rechtsverbindliche Antwort erhalten.
     
    Ganz allgemein geben wir Ihnen gerne folgende Auskunft:
    Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte (§ 257 Abs. 1 SGB V). Daraus ergibt sich, dass der Beitragszuschuss aus dem tatsächlichen SV-Brutto zu ermitteln ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Berechnung AG-Zuschuss und Gesamtbeitrag bei freiw. KV in Verbindung mit 23C

    Dankeschön, das reicht mir schon - so hatte ich es auch bei Haufe, dem GKV und sonstigen Internetplattformen gelesen.

    Da sich der Zuschuss nach dem § 257 Abs. 1 SGB V bemisst, ist er bestimmt auch beitragsfrei.


    Herzliche Grüße

    Doro

  • 04
    RE: Berechnung AG-Zuschuss und Gesamtbeitrag bei freiw. KV in Verbindung mit 23C

    Guten Tag,
     
    da es sich um einen Beitragszuschuss nach § 257 Abs.1 SGB V handelt, wie von Ihnen richtig geschrieben, ist der Zuschuss beitragsfrei.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.