Eine Mitarbeiterin hat eine ärztliche Verordnung über eine Computer/Arbeitsplatzbrille vorlegt. Daraufhin hat der AG ihr den Kaufpreis (781 Euro) der Brille steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet.
Jetzt sind neue Gläser notwendig, da sich die Augen verändert haben.
Kann der AG den Preis für diese Gläser ohne eine neue ärztliche Verordnung steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten oder muss eine ärztliche Verordnung vorliegen oder ist die Erstattung nur einmalig möglich?
Vielen Dank!