Das Arbeitserhältnis eines Beschäftigten ruht für die Zeit der Abgeordnetentätigkeit in einem Landesparlament. Gibt es hierfür besondere Meldevorschriften / Meldegründe für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses?
Expertenforum - Meldepflichten Sozialversicherung - Ruhendes Arbeitsverhältnis aufgrund Abgeordnetentätigkeit
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Meldepflichten Sozialversicherung - Ruhendes Arbeitsverhältnis aufgrund Abgeordnetentätigkeit
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RE: Meldepflichten Sozialversicherung - Ruhendes Arbeitsverhältnis aufgrund Abgeordnetentätigkeit
Hallo BeRe20,
sofern arbeitsrechtlich das Beschäftigungsverhältnis der betreffenden Person während des Ruhens aufgrund der Abgeordnetentätigkeit weiterhin besteht, ist eine Abmeldung (nach Ablauf eines Zeitmonats nach dem letzten Tag der Entgeltzahlung) mit dem Meldegrund „34“ zu übermitteln.
Einen „speziellen“ Meldegrund für das Ruhen der Beschäftigung während einer Abgeordnetentätigkeit gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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