Expertenforum - Meldepflichten Sozialversicherung - Ruhendes Arbeitsverhältnis aufgrund Abgeordnetentätigkeit

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Meldepflichten Sozialversicherung - Ruhendes Arbeitsverhältnis aufgrund Abgeordnetentätigkeit

    Das Arbeitserhältnis eines Beschäftigten ruht für die Zeit der Abgeordnetentätigkeit in einem Landesparlament. Gibt es hierfür besondere Meldevorschriften / Meldegründe für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses?

  • 02
    RE: Meldepflichten Sozialversicherung - Ruhendes Arbeitsverhältnis aufgrund Abgeordnetentätigkeit

    Hallo BeRe20,


    sofern arbeitsrechtlich das Beschäftigungsverhältnis der betreffenden Person während des Ruhens aufgrund der Abgeordnetentätigkeit weiterhin besteht, ist eine Abmeldung (nach Ablauf eines Zeitmonats nach dem letzten Tag der Entgeltzahlung) mit dem Meldegrund „34“ zu übermitteln.

    Einen „speziellen“ Meldegrund für das Ruhen der Beschäftigung während einer Abgeordnetentätigkeit gibt es nicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.