Expertenforum - Neueintritt mit Start passive Elternzeit welche DEÜV Meldung

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  • 01
    Neueintritt mit Start passive Elternzeit welche DEÜV Meldung

    Liebes Experten-Team,


    wir haben mal wieder ein Thema bei dem wir Ihre Hilfe benötigen würden.


    Und zwar haben wir immer öfter neue Mitarbeiter, die sofort bei Aufnahme der Tätigkeit in unserem Unternehmen, passive Elternzeit beantragen und mit dieser passiver Elternzeit starten. Das heißt, es erfolgt überhaupt kein Arbeitsantritt in dem Sinn, dass Entgelt fließt. Jetzt unsere Frage, müssen wir diese Mitarbeiter ganz normal in der Sozialversicherung anmelden? Wenn ja, mit welchem Sozialversicherungsschlüssel? Was müssen wir sonst noch beachten?


    Vielen Dank und viele Grüße

    M. Sering

  • 02
    RE: Neueintritt mit Start passive Elternzeit welche DEÜV Meldung

    Hallo M. Sering,


    die Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung ist von zwei Faktoren abhängig: dem Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses welches grundsätzlich die tatsächliche Arbeitsleistung gegen Entgelt voraussetzt.


    Elternzeit können Mitarbeiter nehmen, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis stehen, unabhängig ihres Wohnortes. Auch in Teilzeit, bei befristeten Verträgen und wenn Sie eine Ausbildung, eine Umschulung oder wenn sie zur beruflichen Fortbildung beschäftigt sind.


    Da nach Ihrer Schilderung bisher noch keine „Arbeitsleistung“ erbracht wurde, die eine Zahlung von Arbeitsentgelt zur Folge hat, liegt demzufolge kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Eine Anmeldung erfolgt in einem solchen Fall nicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

  • 03
    RE: Neueintritt mit Start passive Elternzeit welche DEÜV Meldung

    Liebes Experten-Team,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Wenn eine Mitarbeiterin jetzt bei uns die Tätigkeit z.B. zum 01.10.2024 die Tätigkeit aufnimmt und erstmal passive Elternzeit in Anspruch nimmt und dann zum 01.11.2024 die Teilzeit beginnt, müssten wir die Anmeldung zur Aufnahme der Tätigkeit zum 01.11.2024 vornehmen, richtig?

    Vielen Dank und viele Grüße

    M. Sering

  • 04
    RE: Neueintritt mit Start passive Elternzeit welche DEÜV Meldung

    Hallo M. Sering,


    Ihrer Auffassung, dass in diesem Fall die Anmeldung zum 01.11.2024 vorzunehmen und Beiträge an die zuständige Krankenkasse abzuführen sind, stimmen wir zu.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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