Expertenforum - Werkstudent

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Werkstudent

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    muss ein Werkstudent (Arbeitsvertrag als Werkstudent) bei einem monatlichen Bruttoentgelt von 500,00 Euro (in der Zukunft eventuell höher) als Minijober angemeldet werden oder bleibt es bei dem vertraglich vereinbarten Status als Werkstudent?


    Mit freundlichen Grüßen


    Holli68

     

  • 02
    RE: Werkstudent

    Hallo Holli68,

    solange Studierende monatlich mehr als 538,00 € (Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2025 556,00 €) verdienen, aber insgesamt nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, gehören sie vom Erscheinungsbild nach wie vor zu den Werkstudenten.

    Damit besteht in solchen Fällen Versicherungsfreiheit zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht.

    Dagegen sind Werkstudenten mit einem Arbeitsentgelt bis zur maßgeblichen Geringfügigkeitsgrenze - alternativlos - als geringfügig entlohnte Mitarbeiter bei der Minijob-Zentrale anzumelden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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