Expertenforum - Zahlstellenmeldeverfahren - Wechsel Zahlstelle

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  • 01
    Zahlstellenmeldeverfahren - Wechsel Zahlstelle

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir sind eine kleinere Zahlstelle für Versorgungsbezüge.

    Nun ist es so, dass wir die Zahlung von Versorgungsbezügen im nächsten Jahr an eine Versorgungskasse abgeben.

    Da es nur einen Abmeldegrund "3" gibt, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich noch besondere Informationspflichen an die einzelnen Krankenkassen gibt. Ein richtiges Ende des Versorgungsbezuges ist es ja nicht, sondern nur die Zahlstelle wechselt.

  • 02
    RE: Zahlstellenmeldeverfahren - Wechsel Zahlstelle

    Hallo Reinhold,
     
    mit der letzten Zahlung des Versorgungsbezugs der bisherigen Zahlstelle ist eine „Ende-Meldung“ des Versorgungsbezugs zu übermitteln.
     
    Von dem neuen Dienstleister (Versorgungskasse) wiederum ist eine „Beginn-Meldung“ des Versorgungsbezugs zu übermitteln.
     
    „Weitere“ Meldepflichten bestehen in einem solchen Fall nicht. Allerdings empfiehlt es sich aus unserer Sicht, die betroffenen Krankenkassen vorab schriftlich über den Wechsel der Zahlstelle zu informieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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