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Richtlinien

Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) [Geringfüg-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien



Ziff. I.1. Geringfüg-RL, Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen

1 Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder des § 8a SGB IV ist stets steuerpflichtig. 2 Die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt ist pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben.


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