HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
§ 4 HebVtr, Grundlagen
Neben § 134a SGB V sind bei der Umsetzung dieses Vertrages bei der Leistungserbringung die hierfür geltenden rechtlichen Grundlagen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten, soweit sie für die freiberuflich tätige Hebamme im Rahmen des Vertrages mit seinen Anlagen anwendbar sind. Dies sind insbesondere:
-Berufsordnungen der Länder für Hebammen und Entbindungspfleger,
-GefStoffV,
-MPBetreibV,
-Kind-RL, Mu-RL,
-Hygienevorschriften der Länder,
-Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
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