Ziff. 7.2.11. RS 2007/08, Übersicht der Zuzahlungsregelungen
Nr.
Art/Vergütung
Zuzahlung
Minimum
Maximum
1
Einzelvergütung für gebrauchsfertiges, wiederverwendbares Hilfsmittel — ggf. inkl. erforderlichen Zubehör-, Zurüst- bzw. Zusatzteilen oder auch Verbrauchsmaterialien und/oder inkl. Anpassung, Auslieferung, Erprobung — (gilt bei Neulieferung, Ersatzbeschaffung oder Folgeversorgung)
10 % vom Gesamtabgabepreis
5 EUR
10 EUR; Kosten des Mittels/der Mittel
2
Fall-/Versorgungs- oder andere Pauschalen, Mieten
10 % vom jeweils fällig werdenden Pauschal- bzw. Mietbetrag
5 EUR
Insgesamt 10 EUR pro Hilfsmittel für den Gesamtversorgungszeitraum; nicht mehr als der Miet- oder Pauschalbetrag
3
Nachträgliche Zurüstung/ nachträgliche Lieferung von nicht zum Verbrauch bestimmten Zubehör- oder Zusatzteilen (Dies betrifft auch im Rahmen der Erstlieferung Zubehörteile oder Zusätze, die nicht dazu dienen, das Produkt gebrauchsfertig zur Verfügung zu stellen.) Nachträgliche Lieferung von zum Verbrauch bestimmten Artikeln siehe Ziffer 8
10 % vom Gesamtabgabepreis
5 EUR
10 EUR; Kosten der Zurüstung oder Lieferung von Zubehör etc.
4
Wiedereinsatz
10 % von den Wiedereinsatzkosten
5 EUR
10 EUR; Kosten des Wiedereinsatzes
5
Beidseitige/paarweise Versorgung (Hilfsmittel, die im Regelfall zum funktionsgerechten Einsatz als Paar abgegeben werden)
10 % vom Gesamtabgabepreis pro Paar
5 EUR pro Paar
10 EUR pro Paar; Kosten des Paares
6
Nebenkosten wie Hausbesuchs- oder Wegegebühren
Diese Nebenkosten werden der Grundleistung zugeschlagen. Die Zuzahlung wird von dem Gesamtbetrag berechnet. 10 % vom Gesamtabgabepreis inkl. Nebenkosten
5 EUR für die Gesamtleistung
10 EUR für die Gesamtleistung
7
Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Hilfsmittelabgabe stehen (z. B. Rückholung oder Aussonderung, Reparatur, Wartung, technische Kontrollen oder Abbruch einer Versorgung)
Zubehörteile und Zusätze zählen zur Reparatur, wenn sie bereits vorhandene, gleichartige Bestandteile ersetzen.
Keine Zuzahlung
8
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Erstlieferung, Nachlieferung oder Folgeversorgung)
10 % vom Abgabepreis
10 EUR für den gesamten Monatsbedarf
9
Fall-/Versorgungs- oder andere Pauschalen bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln
10 % der Pauschale (Die Zuzahlung wird jeweils erhoben bzw. fällt an, wenn die Pauschale fällig wird.)
10 EUR für den Monatsbedarf
10
Hilfsmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung
Keine Zuzahlung
11
Gleichzeitige Auslieferung von Verbrauchsartikeln und mehrfach verwendbaren Produkten, die nur dazu dienen, die Verbrauchsmaterialien anzuwenden
10 % vom Gesamtabgabepreis
10 EUR für den Monatsbedarf
12
Versorgung von Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
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