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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln [RS 2007/08]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 8



Ziff. 7.2.11. RS 2007/08, Übersicht der Zuzahlungsregelungen

Nr.Art/VergütungZuzahlungMinimumMaximum
1Einzelvergütung für gebrauchsfertiges, wiederverwendbares Hilfsmittel — ggf. inkl. erforderlichen Zubehör-, Zurüst- bzw. Zusatzteilen oder auch Verbrauchsmaterialien und/oder inkl. Anpassung, Auslieferung, Erprobung — (gilt bei Neulieferung, Ersatzbeschaffung oder Folgeversorgung) 10 % vom Gesamtabgabepreis5 EUR10 EUR; Kosten des Mittels/der Mittel
2Fall-/Versorgungs- oder andere Pauschalen, Mieten10 % vom jeweils fällig werdenden Pauschal- bzw. Mietbetrag5 EURInsgesamt 10 EUR pro Hilfsmittel für den Gesamtversorgungszeitraum; nicht mehr als der Miet- oder Pauschalbetrag
3Nachträgliche Zurüstung/ nachträgliche Lieferung von nicht zum Verbrauch bestimmten Zubehör- oder Zusatzteilen (Dies betrifft auch im Rahmen der Erstlieferung Zubehörteile oder Zusätze, die nicht dazu dienen, das Produkt gebrauchsfertig zur Verfügung zu stellen.)
Nachträgliche Lieferung von zum Verbrauch bestimmten Artikeln siehe Ziffer 8
10 % vom Gesamtabgabepreis5 EUR10 EUR; Kosten der Zurüstung oder Lieferung von Zubehör etc.
4Wiedereinsatz10 % von den Wiedereinsatzkosten5 EUR10 EUR; Kosten des Wiedereinsatzes
5Beidseitige/paarweise Versorgung (Hilfsmittel, die im Regelfall zum funktionsgerechten Einsatz als Paar abgegeben werden)10 % vom Gesamtabgabepreis pro Paar5 EUR pro Paar10 EUR pro Paar; Kosten des Paares
6Nebenkosten wie Hausbesuchs- oder WegegebührenDiese Nebenkosten werden der Grundleistung zugeschlagen.
Die Zuzahlung wird von dem Gesamtbetrag berechnet.
10 % vom Gesamtabgabepreis inkl. Nebenkosten
5 EUR für die Gesamtleistung10 EUR für die Gesamtleistung
7Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Hilfsmittelabgabe stehen (z. B. Rückholung oder Aussonderung, Reparatur, Wartung, technische Kontrollen oder Abbruch einer Versorgung)
Zubehörteile und Zusätze zählen zur Reparatur, wenn sie bereits vorhandene, gleichartige Bestandteile ersetzen.
Keine Zuzahlung
8Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Erstlieferung, Nachlieferung oder Folgeversorgung)10 % vom Abgabepreis10 EUR für den gesamten Monatsbedarf
9Fall-/Versorgungs- oder andere Pauschalen bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln10 % der Pauschale (Die Zuzahlung wird jeweils erhoben bzw. fällt an, wenn die Pauschale fällig wird.)10 EUR für den Monatsbedarf
10Hilfsmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der EntbindungKeine Zuzahlung
11Gleichzeitige Auslieferung von Verbrauchsartikeln und mehrfach verwendbaren Produkten, die nur dazu dienen, die Verbrauchsmaterialien anzuwenden10 % vom Gesamtabgabepreis10 EUR für den Monatsbedarf
12Versorgung von Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet habenKeine Zuzahlung

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