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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln [RS 2007/08]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 8



Ziff. 7.2.12. RS 2007/08, Beispiele für Zuzahlungsregelungen

StichwortLeistungsart/AuslieferungZuzahlungNr. 1
AnpassungenAnpassung im Rahmen einer NeuversorgungZuzahlung vom Gesamtbetrag für das Hilfsmittel inkl. Anpassung1
Nachträgliche Anpassung z. B. einer Sitzschale oder eines Schaftes aufgrund einer Veränderung der KörpermaßeKeine Zuzahlung7
AkkusAustausch von AkkusKeine Zuzahlung7
AugenprotheseErstversorgung mit Interimsprothese10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes1
Spätere Endversorgung mit Definitivprodukt10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes1
Blindenlangstock inkl. MobilitätstrainingVersorgung mit einem Blindenlangstock und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels durch Mobilitätstraining10 % von den Gesamtkosten für den Blindenlangstock inkl. der Kosten für das Mobilitätstraining, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung1
BandageVersorgung mit einer Bandage10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes
[Erfolgt zeitgleich die Versorgung mit einer Bandage auf der anderen Körperseite, entsteht pro Bandage eine Zuzahlung]
1
BatterienNachlieferung von Batterien10 % vom Abgabepreis der Verbrauchsmaterialien, max. 10 EUR pro Kalendermonat8
Beatmungsgerät und ZubehörGleichzeitige Auslieferung eines Inhaliergerätes mit Zubehör (Schläuche, Nasenbrille usw.)10 % von den Gesamtkosten (Inhaliergerät und Zubehör), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung1
BlindenführhundVersorgung mit einem Blindenführhund10 % von den Gesamtkosten, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung1
Pauschaler Aufwendungsersatz (Futterkosten) oder Tierarztkosten für BlindenführhundeKeine Zuzahlung7
BrillengläserVersorgung mit einer Brille10 % von den Gesamtkosten beider Gläser, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit5
BrustprotheseGleichzeitige Versorgung mit einer Brustprothese und einem Prothesen-BH/Fixierung10 % vom Gesamtabgabepreis (Prothese und Prothesen-BH/Fixierung), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung1
Lieferung eines Brustprothesen-Badeanzuges (Zuschuss)10 % vom Zuschuss, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Zuschusshöhe
Cochlear-ImplantatEs handelt sich nicht um ein Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V
nCPAP-GerätGleichzeitige Auslieferung eines nCPAP-Gerätes mit integrierter Anfeuchtung und Maske sowie Zubehörteilen (z. B. Stirnpolster, Ausatemventil, Haltebändern)10 % vom Abgabepreis der Produkteinheit/des Gesamtproduktes (nCPAP-Gerät mit integrierter Anfeuchtung und Maske), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit1
Gleichzeitige Auslieferung eines nCPAP-Gerätes und eines Warmluftanfeuchters für ein nCPAP-Gerät10 % vom Abgabepreis der Produkteinheit (nCPAP-Gerät und Warmluftanfeuchter), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit1
Nachträgliche Zurüstung/ Lieferung eines Warmluftanfeuchters10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Gerätes3
Spätere Lieferung/Austausch von Zubehör für ein nCPAP-Gerät im Rahmen einer WartungspauschaleKeine Zuzahlung7
DefinitivversorgungDefinitivversorgung mit einer Prothese10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes1
Eigenanteilz. B. bei orthopädischen Schuhen, Personenstandwaagen, Blitz- und Vibrationswecker, Reha-Karren/BuggysEin vom Versicherten zu tragender Eigenanteil (z. B. Gebrauchsgegenstandsanteil) ist vor der Berechnung der Zuzahlung von dem Abgabepreis des Hilfsmittels abzuziehen.
EinlagenBeidseitige Versorgung mit Einlagen10 % von den Gesamtkosten beider Einlagen, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit5
ErnährungspumpeVersorgung mit einer Ernährungspumpe10 % vom Abgabepreis der Ernährungspumpe, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes1
Nachlieferung von Verbrauchsartikeln zur enteralen Ernährung10 % vom Abgabepreis der Verbrauchsmaterialien, max. 10 EUR pro Kalendermonat8
Die Zuzahlung für die enterale Ernährung unterliegt der Zuzahlungsregelung für Arzneimittel
Ersatzfußbettung für orthopädische SchuheErsatzfußbettung für defekte BettungKeine Zuzahlung7
FußhebeschieneVersorgung mit einer Fußhebeschiene in Kombination mit einem orthopädischen Maßschuh10 % vom Gesamtabgabepreis des orthopädischen Schuhs inkl. Fußhebeschiene, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit1
Fußhebeschiene an konfektionierten Schuhen10 % vom Abgabepreis der Fußhebeschiene, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes1
HörgerätZeitgleiche Versorgung mit einem Hörgerät und einer Otoplastik10 % vom Gesamtabgabepreis für das Hörgerät und die Otoplastik, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit
[Bei beidohriger Versorgung entsteht für die Versorgungseinheit jeder Seite (jedes Ohr) eine Zuzahlung]
1
Reparaturpauschale für Hörgeräte oder Reparaturkosten nach AufwandKeine Zuzahlung7
Abbruch einer Hörgeräteversorgung, auch AbbruchpauschaleKeine Zuzahlung7
InkontinenzhilfenLieferung von Windelhosen (Verbrauchsartikel)10 % vom Abgabepreis, maximal 10 EUR pro Kalendermonat8
Lieferung (auch zeitversetzt) von Vorlagen (zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel) und Netzhosen (mehrfach verwendbar)10 % vom Abgabepreis der Vorlagen und Netzhosen gesamt, maximal 10 EUR pro Kalendermonat11
Versorgungspauschale für ableitende oder aufsaugende Inkontinenzartikel10 % der Pauschale, maximal 10 EUR pro Kalendermonat9
InterimsversorgungInterimsversorgung mit einer Prothese10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes1
KompressionsstrumpfartikelVersorgung mit einem Kompressionsschenkelstrumpf mit Haftrand10 % vom Gesamtabgabepreis (Kompressionsstrumpf inkl. Haftrand), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit1
Versorgung mit einem Kompressionsschenkelstrumpf mit Hautkleber10 % vom Gesamtabgabepreis (Kompressionsstrumpf inkl. Hautkleber), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit1
Nachlieferung des Hautklebers10 % vom Abgabepreis der Verbrauchsmaterialien, max. 10 EUR pro Kalendermonat8
Kompressionstrumpfhose für die SchwangerschaftKeine Zuzahlung10
Gleichzeitige Ausstattung mit 2 Kompressionswadenstrümpfen (aus hygienischen Gründen) für das rechte Bein10 % vom Abgabepreis für jeden Strumpf, min. 5 EUR, max. 10 EUR je Strumpf, nicht mehr als die Kosten pro Strumpf1
Beidseitige Versorgung mit Kompressionswadenstrümpfen10 % von den Gesamtkosten beider Strümpfe, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit5
KontaktlinsenBeidseitige Versorgung mit Kontaktlinsen10 % von den Gesamtkosten beider Kontaktlinsen, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit5
Krankenfahrzeug (Rollstuhl)Gleichzeitige Auslieferung eines Rollstuhls mit Rollstuhl-Aufsteckantrieb10 % vom Gesamtabgabepreis des Rollstuhls mit Aufsteckantrieb, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit1
Nachträgliche Zurüstung/ Lieferung eines Rollstuhl-Aufsteckantriebs10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes3
Liner (Protheseninnenschaft)Austausch eines LinersKeine Zuzahlung7
LupenbrilleVersorgung mit einem Systemträger mit Gläsern und Lupenaufsatz10 % vom Gesamtabgabepreis des Systemträgers, der Gläser und des Lupenaufsatzes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit1
MilchpumpenVersorgung bei Stillproblemen der Mütter und bei Ernährungsproblemen des Kindes (z. B. Saugschwäche, Hasenscharte), Ausstattung erfolgt zur Versorgung des KindesKeine Zuzahlung12
Orthopädische SchuheVersorgung mit orthopädischen Schuhen (1 Paar) mit diabetes adaptierter Zurichtung10 % vom Gesamtabgabepreis des Paares inkl. diabetes adaptierter Zurichtung, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit1 und 5
Orthopädische SchuhzurichtungenDurchführung verschiedener orthopädischer Schuhzurichtungen an konfektionierten Schuhen (1 Paar)10 % vom Gesamtpreis aller Schuhzurichtungen pro Paar, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Gesamtversorgung1 und 5
Paarweise VersorgungGleichzeitige paarweise bzw. beidseitige Versorgung z. B. mit
  • -orthopädischen Schuhen
  • -Schuhzurichtungen an konfektionierten Schuhen
  • -Einlagen
  • -Gehstützen
  • -Brillengläsern
  • -Kontaktlinsen
  • -Kompressionsstrümpfen
10 % vom Gesamtabgabepreis pro Paar, min. 5 EUR, max. 10 EUR pro Paar bzw. Kosten des Paares5
ReparaturDurchführung einer Reparatur und Austausch von ErsatzteilenKeine Zuzahlung7
SauerstoffFüllungen von Sauerstoffflaschen10 % vom Abgabepreis der Füllung, maximal 10 EUR pro Kalendermonat8
StomaVersorgung mit Stomaartikeln und Kompressen10 % vom Gesamtabgabepreis der Stomaartikel und Kompressen, maximal 10 EUR pro Kalendermonat8
StumpfstrumpfGleichzeitige Versorgung mit einer Beinprothese und einem Stumpfstrumpf10 % vom Gesamtabgabepreis der Beinprothese und des Stumpfstrumpfes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Gesamtversorgung1
Nachlieferung eines Stumpfstrumpfes10 % vom Abgabepreis des Stumpfstrumpfes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes3
Technische KontrollenDurchführung von technischen KontrollenKeine Zuzahlung7
TeststreifenLieferung von Harn- und Blut- ZuckerteststreifenZuzahlungsbefreiung nach § 31 Absatz 3 SGB V
UnterarmgehstützenGleichzeitig beidseitige Versorgung mit Unterarmgehstützen10 % von den Gesamtkosten beider Unterarmgehstützen, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit5
Verbrauchsartikel verschiedener ProduktgruppenGleichzeitige Versorgung mit Verbrauchsmaterialien zur enteralen Therapie (Produktgruppe 03) sowie Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhen (Produktgruppe 19)10 % vom Gesamtabgabepreis der Verbrauchsmaterialien insgesamt zur enteralen Therapie sowie der Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe, maximal 10 EUR für den gesamten Monatsbedarf8
Verschiedene nicht zum Verbrauch bestimmte HilfsmittelGleichzeitige Auslieferung eines Beatmungsgerätes und eines Absauggerätes10 % vom Abgabepreis des Beatmungsgerätes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Beatmungsgerätes1
10 % vom Abgabepreis des Absauggerätes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Absauggerätes
(Es handelt sich um 2 eigenständige Hilfsmittel.)1
VerbandmittelVerbandmittel sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB VAusnahmeregelung für Stomaversorgung
WartungDurchführung einer Wartung und Austausch von ErsatzteilenKeine Zuzahlung7

1 Nr. = Regelungsnummer: siehe Ziff. 7.2.11..


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