Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 10 SGB V Ziff. 2.1. RS 1988/01, Personenkreis

Die Familienversicherung erstreckt sich auf den Ehegatten, [den Lebenspartner,] die Kinder sowie auf die den Kindern gleichgestellten Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Adoptionspflegekinder[, sowie die Kinder von familienversicherten Kindern] des Mitglieds der Krankenkasse. Ohne Bedeutung für die Familienversicherung ist, ob zwischen dem Mitglied und seinem Ehegatten [oder Lebenspartner] bzw. seinen Kindern eine Unterhaltspflicht bzw. -berechtigung nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften besteht.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.