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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 10 SGB V Ziff. 2.4. RS 1988/01, Besondere Voraussetzungen für Kinder

Die Ableitung einer Familienversicherung als Kind aus dem Mitgliedschaftsverhältnis eines Elternteils wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass gleichzeitig eine Familienversicherung aus der Mitgliedschaft des Ehegatten begründet werden kann. Da das Bestehen von Unterhaltspflicht bzw. -berechtigung zwischen Kassenmitglied und Familienangehörigen nicht erforderlich ist (vgl. § 10 SGB V Ziff. 2.1.), kann bei verheirateten Kindern, sofern sie die übrigen Voraussetzungen (insbesondere Altersgrenzen erfüllen, sowohl die Krankenkasse des Ehegatten als auch eine andere Krankenkasse, bei der ein Elternteil Mitglied ist, für die Durchführung der Familienversicherung bestimmt werden (vgl. § 10 SGB V Ziff. 4.).


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