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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Anlage 1 RS 2016/04, Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Teil 1: Abgabegründe

Meldungen der Arbeitgeber

Anmeldungen
10Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung
11Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel
12Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel
13Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, z. B.
  • -Anmeldung nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als einem Monat nach § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV
  • -Anmeldung wegen Rechtskreiswechsel ohne Krankenkassenwechsel
  • -Anmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
  • -Anmeldung wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel
  • -Anmeldung wegen Währungsumstellung während eines Kalenderjahres
17Meldung über den Beginn einer Elternzeit
20Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 4 SGB IV
Abmeldungen
30Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung
31Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel
32Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel
33Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
34Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV
35Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat
36Abmeldung wegen
  • -Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
  • -Währungsumstellung während eines Kalenderjahres
37Meldung über das Ende einer Elternzeit
40Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung
49Abmeldung wegen Tod
Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen
50Jahresmeldung
51Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen
52Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit
53Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst
54Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)
55Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall)
56Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit
57Gesonderte Meldung nach § 194 SGB VI
58GKV-Monatsmeldung
92UV-Jahresmeldung
Änderungsmeldungen
62Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des Beschäftigten (optional)
63Änderung der Staatsangehörigkeit
Meldungen in Insolvenzfällen
70Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer
71Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung
72Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung

Meldungen der Einzugsstellen/Rentenversicherungsträger

Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen
59Entgeltmeldung für unständig Beschäftigte 1
Überschneidungsmeldungen der Rentenversicherungsträger nach der Anlage 14
80Rückmeldung an die Minijob-Zentrale bei Überschneidungen mit geringfügigen Beschäftigungen
Sonstige Meldungen
90Anforderung eines Versicherungsnummernachweises
94Jahresmeldung bei Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse
95Abmeldung wegen Schließung der Mitgliedschaft durch die Krankenkasse
99Vergabe oder Rückmeldung einer Versicherungsnummer

Teil 2: Beitragsgruppen

Die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist.

Beitrag zur Krankenversicherung
— kein Beitrag0
— allgemeiner Beitrag1
— erhöhter Beitrag (zulässig nur für Meldezeiträume bis 31. 12. 2008)2
— ermäßigter Beitrag3
— Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung4
— Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung5
— Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte6
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung
— Firmenzahler9
Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume bis 31. 12. 2004)
— kein Beitrag0
— voller Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung1
— voller Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung2
— halber Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung3
— halber Beitrag zur Angestelltenrentenversicherung4
— Pauschalbeitrag zur Arbeiterrentenversicherung für geringfügig Beschäftigte5
— Pauschalbeitrag zur Angestelltenrentenversicherung für geringfügig Beschäftigte6
Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume ab 1. 1. 2005)
— kein Beitrag0
— voller Beitrag1
— halber Beitrag3
— Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte5
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
— kein Beitrag0
— voller Beitrag1
— halber Beitrag2
Beitrag zur Pflegeversicherung 2
— kein Beitrag0
— voller Beitrag1
— halber Beitrag2

1 Nur noch für Meldezeiträume vor dem 1. 1. 2011 zulässig.

2 Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung — unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel "0" oder "9" verwendet wird — stets mit "1" oder "2" zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel "0" für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind.


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