Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren - Zm-RL)
Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren - Zm-RL)
5.Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper (mit oder ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung),
6.Exzision von Bandscheibengewebe oder
7.Implantation einer Bandscheibenendoprothese.
(2)1 Nicht umfasst sind Eingriffe, die aufgrund von akuten traumatischen Ereignissen oder aufgrund von akut auftretenden neurologischen Komplikationen notwendig sind. 2 Ebenfalls nicht umfasst sind Eingriffe aufgrund von Tumorerkrankungen.
(3) Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu den in Absatz 1 aufgeführten Eingriffen.
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