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Richtlinien

Zm-RL – Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren

Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren - Zm-RL)
Sozialversicherungsrecht
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Zm-RL – Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren



B.6. § 3 Zm-RL, Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung

Beim Gespräch zur Abgabe der Zweitmeinung nach Allgemeiner Teil § 8 Absatz 4 und in einem etwaigen ärztlichen Bericht nach Allgemeiner Teil § 8 Absatz 7 Satz 2 ist darauf einzugehen, ob aus Sicht des Zweitmeiners die Möglichkeiten der konservativen Therapie als Behandlungsalternative zu den Eingriffen nach B.6. § 1 Absatz 1 im Wesentlichen als ausgeschöpft angesehen werden.


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