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Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
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    Werte der Sozialversicherung

    Rechengrößen 2025 (in Euro)

    Bundesweit

    Beitragsbemessungsgrenzen

    KV, PV

    5.512,50

    RV, ALV

    8.050,00

    Bezugsgröße

    3.745,00

    Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Allgemeine

    73.800,00

    Besondere (Bestandsfälle PKV)

    66.150,00

    Geringfügigkeitsgrenze

    556,00

    Geringverdienergrenze

    Zur Berufsausbildung Beschäftigte

    325,00

    Sachbezugswerte

    Frühstück

    69,00

    Mittagessen

    132,00

    Abendessen

    132,00

    Verpflegung gesamt

    333,00

    Freie Unterkunft

    282,00

    Gesamtsachbezugswert

    615,00

    Beitragssätze

    KV allgemeiner Beitragssatz

    14,6 %

    KV ermäßigter Beitragssatz

    14,0 %

    KV durchschnittlicher Zusatzbeitrag

    2,5 %

    PV (Mitglieder mit einem Kind)

    3,6 %

    PV (Beitragsabschlag ab dem 2. Kind – je Kind)*

    0,25 %

    PV (Beitragszuschlag Kinderlose)**

    0,6 %

    RV

    18,6 %

    ALV

    2,6 %

    Insolvenzgeldumlage

    0,15 %

    * gilt für das 2. bis 5. Kind bis zum 25. Lebensjahr

    ** gilt u. a. nicht für Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben


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