Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag)
Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag)
Ziff. 3.2.1.4. VVGeneralauftrag, Versicherungspflicht zur Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung
Ob und ggf. inwieweit bei gleichzeitigem Bezug von Verletztengeld und einer Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI und/oder Arbeitslosenversicherung nach § 26 Absatz 2 Nummer 1 SGB III besteht, ist grundsätzlich nach den auch für das Krankengeld geltenden Regelungen zu beurteilen. Der Bezug einer Rente wegen Alters hat auf die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung allerdings keinen Einfluss; hier ist ausschließlich die Regelung des § 28 SGB III zu beachten.
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