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FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
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FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit



§ 111 FamFG, Familiensachen

Familiensachen sind

  • 1.Ehesachen,
  • 2.Kindschaftssachen,
  • 3.Abstammungssachen,
  • 4.Adoptionssachen,
  • 5.Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
  • 6.Gewaltschutzsachen,
  • 7.Versorgungsausgleichssachen,
  • 8.Unterhaltssachen,
  • 9.Güterrechtssachen,
  • 10.sonstige Familiensachen,
  • 11.Lebenspartnerschaftssachen.

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