(1)1 Die U1 soll unmittelbar innerhalb der ersten 30 Minuten nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden. 2 Als Geburtszeitpunkt gilt hier die Geburt des Kindes selbst und nicht erst das Ende des Geburtsvorgangs mit der Geburt der Plazenta. 3 Falls bei der Geburt keine Ärztin oder kein Arzt anwesend ist aber eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger, soll die Hebamme oder der Entbindungspfleger die Untersuchung durchführen.
(2)
Folgende Ziele und Schwerpunkte werden gesetzt:
a)Erkennen von lebensbedrohlichen Komplikationen
b)Erkennen von Geburtstraumata
c)Erkennen von sofort behandlungsbedürftigen Erkrankungen und Fehlbildungen
d)Erfassung prä-, peri- und postnataler Risikofaktoren
e)Entscheidung über die weitere Versorgung des Neugeborenen.
(3)
Die Untersuchungsinhalte umfassen die Anamnese, die eingehende körperliche Untersuchung sowie die im Folgenden unter "Sonstiges" aufgeführten Inhalte.
1.Anamnese
a)Schwangerschafts- und Geburtsanamnese
Die Angaben aus dem Mutterpass (sowie ergänzende Dokumentation soweit vorliegend) mit Bedeutung für die Gesundheit und Entwicklung des Kindes sind zu berücksichtigen und zu dokumentieren:
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