Category Image
Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2. RS 2017/10, Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts

Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts (§ 24i Absatz 2 Satz 1 bis 4 SGB V/§ 14 Absatz 1 KVLG 1989) besteht für Mitglieder, die

  • -bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG
    • -in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
    • -in Heimarbeit beschäftigt sind oder
  • -deren Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist beginnt oder
  • -deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach § 3 Absatz 2 MuSchG nach Maßgabe von § 17 Absatz 2 MuSchG vom Arbeitgeber/Auftraggeber zulässig aufgelöst worden ist.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.