Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.2.1.1.11.2. RS 2022/06, Unbezahlter Urlaub

(1) Werden Versicherte während eines unbezahlten Urlaubs stationär mitaufgenommen, besteht kein Krankengeldanspruch, da ihnen wegen der Begleitung nach § 44b SGB V kein Verdienst ausfällt.

(2) Ist im Rahmen eines unbezahlten Urlaubs über einen Monat hinaus ein bestimmter Termin für die Wiederaufnahme des Beschäftigungsverhältnisses vereinbart, besteht bei einer Begleitung nach § 44b SGB V ab diesem Tag ein Krankengeldanspruch, da den Versicherten durch die Begleitung ihr Verdienst ausfällt; die übrigen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt werden.

(3) Nähere Hinweise sind dem Ziff. 3.1.1.1.9.3.1. und seiner Unterabschnitte zu entnehmen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.