Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.2.1.1.13.2. RS 2022/06, Beziehende von Bürgergeld

(1) Beziehende von Bürgergeld haben grundsätzlich keinen Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V, da ihnen Bürgergeld während einer Begleitung nach § 44b SGB V fortgezahlt wird.

(2) Ein Krankengeldanspruch besteht nur, sofern ein neben dem Bürgergeld bezogenes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aufgrund der Begleitung nach § 44b SGB V entfällt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.