Category Image
Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. E.9. RS 1994/01, Schüler und Studenten

(1) Für Schüler und Studenten, die in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig oder nach § 23 SGB XI verpflichtet sind, bei einem privaten Versicherungsunternehmen einen Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen, erhöht sich gemäß § 13a [Absatz 2] BAföG der jeweilige Bedarfssatz nach dem BAföG für die Pflegeversicherung . . . um monatlich [15 EUR].

(2) Hinsichtlich der von den privaten Versicherungsunternehmen zu erfüllenden Voraussetzungen wird auf die Ausführungen unter Ziff. E.3.2. verwiesen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.