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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II [RS 2015/07]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. I.1.4.6. RS 2015/07, Zusammentreffen von Arbeitslosengeld II und einer freiwilligen Versicherung

(1) Die Pflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V ist vorrangig gegenüber einer freiwilligen Versicherung nach § 9 Absatz 1 SGB V oder § 188 Absatz 4 SGB V. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 191 Satz 1 Nummer 2 SGB V, nach der die freiwillige Mitgliedschaft mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft endet.

(2) Von dieser Fallgestaltung können betroffen sein

  • -freiwillig versicherte Studenten,
  • -freiwillig versicherte Selbständige (vgl. Ziff. I.1.4.4.),
  • -freiwillig versicherte Rentner,
  • -freiwillig versicherte Beamte/Pensionäre/Ruhegehaltsempfänger (vgl. Ziff. I.1.4.5.),
  • -freiwillig Versicherte während der Elternzeit.

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