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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website zuwanderer.aok.de in ihrer deutschsprachigen Variante.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da im Zuge eines in Planung befindlichen Relaunches der Website umfangreich in die Programmierung eingegriffen werden muss. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die strukturelle HTML-Syntax ist nicht vollständig konsistent.
  • Das Farbschema erfüllt zum Teil nicht die erforderlichen Mindestkontraste. Dies betrifft auch einige Fokuszustände.
  • Das Ziel von Links ist nicht immer eindeutig aus Linktexten zu erschließen („Mehr erfahren“-Buttons).
  • PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei.
  • In der Geschäftsstellensuche wird bei fehlender Eingabe der PLZ keine Fehlermeldung ausgegeben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. September 2020 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests: testen.bitv-test.de/index.php

Die Erklärung wurde zuletzt am 2. September 2020 überprüft.

 

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel per E-Mail mitteilen:

Barriere melden

Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de