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Fortschritt in der Digitalisierung

Eine Frau in gelbem Strickpullover und blauer Jeans blickt auf das Handy in ihren Händen. Auf dem Display ist die geöffnete elektronische Patientenakte zu erkennen. Dort hat sie zuletzt die Ergebnisse einer Lungenuntersuchung und einer Blutuntersuchung hinzugefügt.

Das deutsche Gesundheitswesen wird zunehmend digitaler. Aktuelle Stichworte sind die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der elektronische Heil- und Kostenplan für Zahnbehandlungen und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Die Digitalisierung bietet für die Gesundheits- und Pflegeversorgung enormes Potenzial, um Abläufe zu vereinfachen und Qualität und Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu verbessern. 

Allerdings werden viele Optionen bislang kaum oder gar nicht genutzt. Ein großer Schritt soll nun mit der Einführung der ePA erfolgen, über die Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern vernetzt werden. Viele bisher nur in Papierform vorhandene Dokumentationen und Informationen können mit ihr digital verfügbar gemacht werden. Für alle gesetzlich Krankenversicherten soll bis zum 15. Januar 2025 automatisch eine persönliche ePA eingerichtet werden. Alle Versicherten, die dem nicht widersprechen, erhalten eine solche Akte. Davon erhofft sich der Gesetzgeber eine höhere Reichweite bei der Nutzung als bisher. Bereits heute kann die ePA genutzt werden. Versicherte der AOK Hessen verwenden dafür die App „AOK Mein Leben“. Sie ist vom Smartphone oder Tablet abrufbar. 

Mehr erfahren:
Elektronische Patientenakte (ePA)

Eine Frau steht vor dem Tresen einer Apotheke und zeigt dem Apotheker ihr Smartphone. Auf dem Bildschirm ist die e-Rezept-App zu sehen.

Seit Jahresbeginn 2024 ist die Nutzung des elektronischen Rezeptes für Arzneimittel gesetzlich verpflichtend. Bei der AOK Hessen wurden allein im Januar 2024 mit 283.039 E-Rezepten mehr elektronische Verordnungen als im gesamten Jahr 2023 erfasst. 

Bei den DiGAs stehen den Versicherten mittlerweile 33 Anwendungen dauerhaft zur Verfügung. 23 dieser digitalen Medizinprodukte wurden vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Die AOK Hessen registrierte seit Einführung der „Apps auf Rezept“ fast 8.800 Anträge. Mehr als 7.200 davon wurden genehmigt.