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Gesundheitspolitik in schwierigem Umfeld

Ein Mann mit grauen Haaren, Vollbart und schwarzem Shirt steht vor einem Küchentisch voller Dokumente hält einen Papierbogen in der einen Hand, während er sich mit der anderen Hand an die in Falten gelegte Stirn fasst.

Die Gesundheitspolitik bewegte sich 2023 in einem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Die deutsche Wirtschaft war von einer Rezession bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Die Verbraucherpreise hatten sich im Jahresdurchschnitt um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht. Das Bruttoinlandsprodukt ist für das Gesamtjahr um 0,3 Prozent gesunken. Im Jahresdurchschnitt waren 2,6 Millionen Menschen arbeitslos, etwa 191.000 mehr als im Vorjahr.

In der Gesundheitspolitik stand mit der Krankenhausreform ein Vorhaben im Fokus, das weiterhin die Debatten dominiert. Obwohl eine Reform der Krankenhausstrukturen und -finanzierung dringend geboten ist, ging es damit nur schleppend voran. Der Dissens zwischen Bund und Ländern war und ist groß. Deshalb bleibt der Ausgang des Gesetzgebungsprozesses weiter offen. 

Die AOK Hessen kritisiert vor allem die Entkoppelung der Finanzierungswirkungen von der Strukturreform, so dass zunächst erhebliche zusätzliche Kosten anfallen, ohne dass Qualitäts- und Struktureffekte erzielt werden. Wichtig ist aus Sicht der AOK zudem eine am realen Bedarf der Bevölkerung und nicht an Fallzahlen orientierte Vorhaltefinanzierung.

Eine Apothekerin in weißem Kittel steht vor der geöffneten Schublade eines großen weißen Apothekerschranks und liest das Etikett eines Medikaments.

Einige Gesetzesvorhaben im Gesundheitsbereich konnten jedoch abgeschlossen werden: Ende Dezember 2023 verabschiedete die Legislative zwei Digitalgesetze und bereits im Sommer das „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“. 

Davor beschloss der Bundestag das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz. Es sieht unter anderem eine Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungsbeträge vor.